Effizienz und Umweltschutz werden gefördert
Förderinformationen
Ein effizientes Heizsystem sorgt für niedrige Energiekosten und eine immense Entlastung der Umwelt. So ist die Energiegewinnung aus regenerativen Energien (Luft oder Sonne) für Neubau und Sanierungsvorhaben ein wichtiges Instrument, um Hausbesitzer zur Investition in erneuerbare Wärme anzuregen und wird daher durch staatliche oder kommunale Förderprogramme finanziell unterstützt.
Mit den aktuellen Fördermaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versucht der Staat, die gesetzten Klimaziele verstärkt im breiten SHK-Markt anzukurbeln; entfallen doch knapp 40 % des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen auf Gebäude. Denn während der Anteil an regenerativ erzeugtem Strom (Thema PV-Anlage) stetig wächst, bietet der Wärmesektor enormes Potenzial und höchsten Bedarf. So sollen nach und nach alte Heizanlagen gegen eine moderne Heiztechnik ausgetauscht werden.
Auch wenn man auf den ersten Blick nur „Heizkessel“ oder „Wärmepumpe“ im Zusammenhang mit den Fördersätzen lesen mag; auch die Ein- und Umbauten von und mit Flächenheizungssystemen gehören mit in den Fördertopf. Denn nur die Flächenheizung bildet als Niedrigtemperatursystem die Grundlage für ein effizientes Heizsystem mit regenerativen Energieerzeugern. Nur mit einer Flächenheizung werden die besten Wirkungsgrade durch die niedrigen Vorlauftemperaturen erreicht. Und wenn die Wärmepumpe und das Lüftungsgerät (dezentrales oder zentrales System) regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden, können sich Bauherren im Rahmen des Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen auch hier attraktive Fördersummen im Raum.
Kontrollierte Wohnraumlüftung nach DIN 1946-6 und DIN 18017-3
Förderung & Verordnungen
Die Bauweise von (Wohn-)Gebäuden hat sich in den letzten Jahren einem großen Wandel unterzogen und wurde durch immer mehr energiesparende Maßnahmen ergänzt. Inzwischen ist die Gebäudehülle so dicht, dass kaum noch Heizwärme ungenutzt aus dem Wohnraum entweichen kann. Gleichzeitig dringt jedoch keine ausreichende Frischluft von außen ins Gebäude ein. In der Folge gefährden Feuchtigkeit und der daraus resultierende Schimmel sowohl die Bausubstanz, als auch die Gesundheit der Bewohner. Aus diesem Grund regelt seit Dezember 2019 die DIN 1946-6 die neuen Standards zur Einhaltung des Luftwechsels.
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Das Regelwerk der DIN 1946-6 setzt voraus, dass in Neubauten oder in energetisch sanierten Gebäuden für das notwendige Maß einer durchgängigen Belüftung zu sorgen ist. Damit sollen vor allem Schimmelbefall oder Schadstoffbelastung in der Raumluft vorgebeugt werden. Eine gestellte Anforderung ist zum Beispiel die nutzerunabhängige Lüftung, sodass auch bei Abwesenheit der Bewohner ein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Außerdem ist die Erstellung eines ausführlichen Lüftungskonzeptes für das Gebäude vorgeschrieben. Die DIN-Norm legt vier unterschiedliche Lüftungsstufen fest: Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Diese reichen von der ständigen nutzerunabhängigen Lüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden (Stufe 1) und Hygieneeinhaltungen (Stufe 2), über die Lüftung bei Normalnutzung des Raumes (Stufe 3), bis zur intensiven Nutzung (Stufe 4, beispielsweise beim Kochen).
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Das Lüftungskonzept umfasst technische Daten des Gebäudes und klärt Fragen zu notwendigen Maßnahmen durch eine Lüftung. Altbauten weisen in vielen Fällen eine Bauweise auf, die nicht den heutigen energiesparenden Standards entsprechen. Anders bei Neubauten: Die dichte Bauweise beugt einem Entweichen der Heizluft erfolgreich vor, verhindert aber auch einen ausreichend hohen Frischlufteintrag. Deshalb haben Neubauten die Mindestanforderungen eines (ventilatorgestützten) Luftaustausches zu erfüllen. Aber auch weitreichende Sanierungen erfordern die Einhaltung der DIN 1946-6, sobald entweder mehr als 1/3 aller Fenster erneuert oder zumindest 1/3 des Daches gedämmt werden. Nach einer kompletten nachträglichen Dämmung der Gebäudehülle eines Altbaus gelten die gleichen Anforderungen der DIN-Norm, wie bei einem Neubau.
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ZEWOTHERM steht Ihnen mit Rat und Tat bei Planung und Installation dezentraler und zentrale Lüftungsanlagen zur Verfügung. Unsere ZEWO Air Systeme sind so konzipiert, dass Sie den Voraussetzungen der DIN-Norm entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung einer ventilatorgestützten Lüftung mit Zu- und Abluftsystem sowie eine optimale Energieeffizienz, hoher Schallschutz und die Bewahrung hygienischer Anforderungen.
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Neben der DIN 1946-6 gibt es die Norm DIN 18017-3. Diese beschreibt Regelungen zur Lüftung fensterloser Räume in Wohngebäuden. Darunter fallen Sanitärräume wie Bad und WC sowie Abstellräume und fensterlose Küchen. Ein Lüfter nach DIN 18017-3 muss unter anderem gewährleisten, dass keine Gerüche in andere Räume gelangen und die Feuchte fachgerecht abgeführt wird. Bei nutzerunabhängigem Betrieb benötigt die Lüftung einen dauerhaften Luftvolumenstrom von 40 m³/h. Bei bedarfsgeführten Anlagen liegt der Volumenstrom während der Nutzung bei 60 m³/h, wobei er in Zeiten geringen Luftbedarfs auch reduziert werden darf.
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Da fensterlose Räume in der Regel innengelegen sind, also nicht an der Außenwand eines Gebäudes liegen, kann die Frischluftzufuhr hier oft nicht direkt von außen erfolgen. Anders als die DIN 1946-6, die für Lüfter mit direktem Außenzugang zuständig ist, sieht die DIN 18017-3 daher vor, dass die Luftzufuhr über die angrenzenden Wohnräume (z.B. über die ZEWOTHERM ALD-Serie) gewährleistet wird. Sie enthält jedoch nicht die umfangreichen Regelungen der DIN 1946-6, wie beispielsweise die vier Lüftungsstufen oder Anforderungen zur Raumluftqualität.
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ZEWOTHERM bietet auch für besonders geruchs- und feuchtigkeitsbelastete Räume die optimale Lösung an. Unsere Badlüfter ER-EC und ER sind speziell auf innen liegende Bäder und Küchen zugeschnitten und entsprechen den Anforderungen der DIN 18017-3. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
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